Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Dezember entschieden, dass ein Werbeschreiben mit der pointierten Überschrift „Dead Dot Walking?“ wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Die Überschrift bezieht sich auf das von der Open Text Software GmbH übernommene Content Management System (CMS) RedDot. Open Text, ein führender Anbieter von Unternehmenssoftware im Bereich Enterprise Content Management, stellte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Absender des Schreibens, die AOE media GmbH, der nun durch Urteil zurückgewiesen wurde. AOE media ist ein führender Dienstleister für Open Source Web Content Management auf Basis von TYPO3.
Der Anlass des Streits: Das Werbeschreiben machte vor ein paar Monaten auf eine in der Branche geführte Diskussion um das CMS RedDot aufmerksam. Es problematisierte dabei die Übernahme von RedDot durch Open Text zusammen mit der weiteren Übernahme des CMS-Herstellers Vignette. Die Frage nach der zukünftigen Release-Strategie wurde von AOE media pointiert gestellt: „Quo vadis, RedDot?“. Open Text sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und war der Auffassung, AOE media habe Open Text verunglimpft und die gegenstandslose Behauptung aufgestellt, RedDot würde nicht mehr weiterentwickelt werden.
AOE media brachte indes in dem umstrittenen Werbeschreiben ebenfalls deutlich zum Ausdruck, die eingangs gestellte Frage nicht beantworten zu können. Darüber hinaus wurde über in Fachkreisen geäußerte Meinungen zu dieser Diskussion informiert und das Open Source CMS TYPO3 als zukunftssichere Alternative zu lizenzbasierten Lösungen angeboten.
Das Landgericht Düsseldorf sah darin keine unlautere Handlung und wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass die vorliegenden Fragen ‚Quo vadis, RedDot?’ oder ‚Steht hinter Ihrem CMS auch ein großes ?’ im Sommer 2010 nach der Übernahme von Red Dot durch Open Text für die Branche von ganz maßgebender Bedeutung waren. Außerdem hatte Open Text ihre Strategie zur Weiterführung des CMS nicht ausreichend transparent in den Markt geführt; so gab es auch schon vor den streitgegenständlichen Schreiben von AOE media eine Diskussion im Markt über die Weiterentwicklung von RedDot.
„Das prozessuale Ergebnis ist für uns erfreulich, wenngleich ich erwartet hätte, dass Open Text versucht, die Diskussion zu bereinigen, anstelle Mitbewerber durch unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen anzugreifen,“ sagt Kian T. Gould, Geschäftsführer von AOE media.
Dr. Hajo Rauschhofer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erläutert dazu weiter: „Im Licht der jüngeren wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung sind wir der Auffassung, dass es zulässig ist, im Markt laufende Diskussionen aufzugreifen. Zudem hat nicht zuletzt der Bundesgerichtshof in jüngster Zeit noch deutlich pointiertere Werbemaßnahmen mit dem auch im Werberecht geltenden Grundrecht der Meinungsäußerung für zulässig erachtet.“
Unten finden Sie das Urteil im Volltext als PDF!
Prozessbevollmächtigte der AOE media GmbH:
Rauschhofer Rechtsanwälte
RA Dr. Hajo Rauschhofer, FA IT-Recht
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Die Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit im IT- und Internetrecht. Herr Dr. Rauschhofer ist seit 1996 als Rechtsanwalt tätig und darüber hinaus Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Über AOE media:
AOE media ist ein führender Dienstleister für Portalentwicklung, Web Content Management und E-Commerce auf Open Source-Basis. Das Systemhaus mit Hauptsitz im hessischen Wiesbaden betreut hunderte von Implementierungen für namhafte global agierende Unternehmen wie Cisco Systems, Deutsche Telekom oder Panasonic. 1999 gegründet, hat sich AOE media seitdem vom TYPO3-Anbieter der ersten Stunde zum Dienstleister für integrierte Web-Business-Lösungen spezialisiert. Selbstverständlich immer mit und rund um führende Open Source-Technologien, denn freie Software ist Bestandteil der Firmenphilosophie und der Motivation von inzwischen mehr als 80 Mitarbeitern an sechs Standorten weltweit. Als eines der wachstumsstärksten Technologie-Unternehmen Deutschlands wurde AOE media im Oktober 2010 mit dem 2. Platz beim Deloitte Technology Fast 50 Award ausgezeichnet: Das Umsatzwachstum der letzten fünf Jahre betrug insgesamt rund 2.673 Prozent.


